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- Der Eigentümer ist Mitglied von Riederalp-Apartments und hat seine Wohnung klassifiziert.
- Der Gast wird schriftlich informiert über die An- und Abreise.
- Der Vermieter überlässt dem Mieter die Wohnung in sauberem und ordentlichem Zustand.
- Ein persönlicher Kontakt mit dem Vermieter oder Betreuer während des Aufenthalts.
- Info-Ordner mit wichtigen Adressen ist vorhanden.
- Der Mieter wird über die Erreichbarkeit des Vermieters oder Betreuers informiert. Anliegen werden in angemessener Zeit erledigt.
- Die Umgebung ist gepflegt und im Winter ist der Zugang zur Wohnung gewährleistet.
- Der Vermieter erteilt dem Gast die gewünschten Auskünfte betreffend der RA-Charta. Der Gast kann das Nichteinhalten der Charta beim RA melden und der Vermieter wird zur Einhaltung der Charta aufgefordert. Der Vermieter erklärt sich bereit, die Bedingungen der Charta zu befolgen.
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